In Kulturbetrieben, die als Nonprofit Organisation (NPO) aufgestellt sind, gibt es durch die formale Struktur (Mitgliederversammlung, Generalversammlung, Wahl der Organe bzw. Funktionäre durch die Mitglieder u.ä.m.) eine festgeschriebene Mitbestimmung der Mitglieder. Wie weit diese Mitbestimmungsmöglichkeit reicht, hängt von den Statuten oder der Satzung ab – in jedem Fall gibt es die Mitbestimmung, die in einer Profit-Organisation nicht oder in wesentlich geringerem Maß gegeben ist.
Gerade, weil NPO-Kulturbetriebe stark auf ehrenamtliche Mitarbeit und die Identifikation ihrer Mitglieder bauen, scheint die Mitbestimmung eine logische Konsequenz, fast eine erforderliche Gegenleistung für die Mitglieder zu sein. Wer mitmacht, muss auch mitreden dürfen.
Stimmt, aber nicht bedingungslos.
Klarerweise ist Mitbestimmung wichtig für die Identifikation mit dem Kulturbetrieb.
Aber für die Orientierung an den langfristigen Zielen, die Bewahrung der Mission, dessen, wofür der Kulturbetrieb steht, für die Erreichung einer bestimmten Zielgruppe, für den Blick auf die Bewahrung des Bestands des Kulturbetriebs, können Entscheidungen notwendig sein, die unpopulär sind, die keinen Konsens finden, die den Interessen einzelner Mitglieder entgegen stehen, die die Mitarbeiterzufriedenheit verringern oder schlicht, deren langfristige Notwendigkeit kurzfristig nicht für jedermann/frau offensichtlich ist.
Das Leitungsteam eines NPO-Kulturbetriebs ist daher gefordert, mit Bedacht und Feingefühl, aber dennoch zielorientiert vorzugehen und sich Konflikten oder Gegenwind zu stellen. Den Wünschen der Mitglieder und Mitarbeiter nachzugeben, um sich Auseinandersetzungen zu sparen, ist kurzfristig eine enorme Erleichterung, langfristig kann die Konsensorientierung auf Kosten der Zielorientierung weit größere Probleme verursachen.
Teil (3) folgt im nächsten Blog …